alle Namen (17)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ BoletalesOrdnung
- └─ BoletaceaeFamilie
- └─ CaloboletusGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Nadel- und Laubwald
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Giftig
- ▸ Hut: Lehmbraun bis milchkaffefarben
- ▸ Gelbe Poren
- ▸ Stiel mit hell- bis bräunlichgelben Netz bedeckt
- ▸ Bei Reife: ocherbrauner Stiel
- ▸ An Druckstellen dunkelblau
Extrem bitterer Geschmack; schon kleine Stücke verderben ein ganzes Gericht
Diese Seite bezieht ihre Artdaten aus Wikidata.





