alle Namen (33)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ AgaricalesOrdnung
- └─ ClitocybaceaeFamilie
- └─ CollybiaGattung
Höhere Ränge aus Index Fungorum.
nicht erfasst
Auf Laub- und Nadelstreu in Laub- und Nadelwäldern
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
nicht erfasst
Giftig — unter Verdacht, das Muskarin-Syndrom auszulösen; wegen der Verwechslungsgefahr jedenfalls zu meiden
- ▸ Bleiweißer Hut mit matter, bereifter (firnisartiger) Oberfläche, später bräunlich fleckig
- ▸ Herablaufende, weißliche bis cremefarbene Lamellen
- ▸ Weißer, faseriger, schwammiger Stiel
- ▸ Wächst gesellig, oft in Hexenringen, in streureichem Wald
Der häufigste der weißen, bereiften Trichterlinge — eine Gruppe, für die Pilzführer ein generelles Sammelverbot empfehlen.
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