alle Namen (12)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ AgaricalesOrdnung
- └─ LycoperdaceaeFamilie
- └─ LycoperdonGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Waldlichtungen und Wegränder, auf dem Boden zwischen Laub und Moos
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Jung essbar, solange das Fleisch innen reinweiß und fest ist
- ▸ Runder, birnenförmiger Fruchtkörper mit kleinen spitzen Warzen/Stacheln
- ▸ Jung weiß, mit zunehmendem Alter beige bis bräunlich
- ▸ Kleine Öffnung (Pore) an der Spitze, durch die die Sporen als Staubwolke ausgestoßen werden
Die Warzen bilden ein charakteristisches Mosaikmuster auf dem Hut. Bei Reife entlässt ein Klopfen auf den Stäubling eine Wolke olivbrauner Sporen durch die Scheitelpore.
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