alle Namen (43)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ AgaricalesOrdnung
- └─ MycenaceaeFamilie
- └─ MycenaGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Auf Nadel- und Laubstreu, besonders unter Fichten, auch auf grasigem und moosigem Boden
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Ungenießbar — zu klein und ohne Speisewert
- ▸ Zitrongelber bis gelbgrüner Stiel, bei Feuchtigkeit schleimig, nicht verjüngt, bis 8 cm hoch
- ▸ Hut 1–2,5 cm, anfangs glockig, dann glockig bis gewölbt, graugelblich bis gelbbräunlich und durchscheinend gerieft
- ▸ Dicke klebrige Huthaut, die sich als durchsichtige gallertartige Haut abziehen lässt
- ▸ Weißliche bis grau-weißliche Lamellen, relativ weit abstehend, mit abziehbarem gallertartigem Faden auf der Schneide
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