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Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ GomphalesOrdnung
- └─ GomphaceaeFamilie
- └─ RamariaGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Nadelwald, am Boden zwischen Nadelstreu
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Jung essbar; ähnliche Arten können bitter oder giftig sein — Bestimmung mit Vorsicht
- ▸ Leuchtend goldgelb bis orange gefärbter, korallenförmiger Fruchtkörper mit zahlreichen aufrechten Ästen
- ▸ Dicht verzweigt, wie ein Hirschgeweih
- ▸ Äste an den Spitzen oft dunkler gelb-orange
- ▸ Kräftige, fleischige Basis, aus der die Äste entspringen
Ein Korallenpilz, der sich leuchtend vom Waldboden abhebt. Wächst im Nadelwald, meist am Boden zwischen Nadelstreu.
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