alle Namen (8)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ BoletalesOrdnung
- └─ BoletaceaeFamilie
- └─ RubroboletusGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Warme, kalkhaltige Laubwälder, unter Eichen und Buchen
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Giftig — nicht verzehren
- ▸ Blass creme-grauer Hut mit rosa bis rosafarbenen Tönen, besonders zum Rand hin
- ▸ Feine Poren, jung gelb, bald blutrot
- ▸ Dickbauchiger Stiel mit feinem rosarotem Netz, an der Spitze gelb
- ▸ Fleisch im Schnitt blauend, besonders im Hut
Auffälliger Röhrling mit roten Mündungen warmer, kalkhaltiger Wälder. Wie sein naher Verwandter, der Satans-Röhrling, ist er giftig und nur zum Anschauen da.
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