alle Namen (10)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ BoletalesOrdnung
- └─ BoletaceaeFamilie
- └─ RubroboletusGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Warmer Kalkbuchenwald, unter Eichen und Buchen
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Giftig — nicht verzehren
- ▸ Blassgrauer bis weißlicher Hut, oft mit olivfarbenen Tönen
- ▸ Leuchtend rote Röhrenmündungen und roter, bauchiger Stiel mit rotem Netz
- ▸ Fleisch verfärbt sich bei Verletzung oder Anschnitt bläulich
- ▸ Bei älteren Exemplaren unangenehmer, strenger Geruch
Ein auffälliger, unverkennbarer Röhrling mit roten Mündungen und einer der wenigen giftigen unter ihnen. Die kräftigen Farben — grauweißer Hut, blutrote Röhren und roter Stiel — heben ihn deutlich vom Waldboden ab.
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