Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ BoletalesOrdnung
- └─ BoletaceaeFamilie
- └─ ButyriboletusGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Wärmeliebende Laubwälder mit Eiche und Buche, häufig auf Kalk
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Guter Speisepilz, aber in Deutschland geschützt
- ▸ Brauner, halbkugeliger Hut, anfangs fein samtig
- ▸ Gelbe Röhren, bei Druck leicht blaugrünend, später wieder verblassend
- ▸ Gelber Stiel mit feinem rotbraunem Netz
- ▸ Blassgelbes Fleisch, im Hut wenig blauend, an der Stielbasis rötlich
Seltene, wärmeliebende Art; in Deutschland geschützt und darf nicht gesammelt werden.
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