alle Namen (27)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ BoletalesOrdnung
- └─ BoletaceaeFamilie
- └─ CaloboletusGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

Warme Laub- und Mischwälder, Parks, unter Eiche, Buche und Linde
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Ungenießbar — intensiv bitter, gilt als schwach giftig
- ▸ Blassgrauer bis hellbrauner Hut
- ▸ Zitronengelbe Poren, die bei Berührung sofort blauen
- ▸ Dicker gelber Stiel mit oft dezentem Netz, in eine wurzelnde, häufig eingesenkte Basis übergehend
- ▸ Fleisch im Schnitt blauend; bitterer Geschmack
Trotz des bitteren, ungenießbaren Fleisches ist der große blasse Hut ein auffälliger Fund an warmen Waldsäumen.
Diese Seite bezieht ihre Artdaten aus Wikidata.


