╔═ Fotos
[ map ]47.4801°N 11.1230°E
╔═ Namen
Wissenschaftlicher NameCortinarius violaceus
Gebräuchliche NamenDunkelvioletter Schleierling
auch bekannt alsviolet webcap, violet cort
╔═ Nomenklatur
Anerkannter NameCortinarius violaceus(L.) Gray, 1821
BasionymAgaricus violaceusL., 1753
alle Namen (10)
Variationen
Cortinarius violaceussubsp.violaceus(L.) Gray, 1821
Cortinarius violaceusvar.violaceus(L.) Gray, 1821
Weitere Namen
Agaricus araneosusvar.violaceus(L.) Mérat, 1821
Amanita araneosavar.violaceus(L.) Lam., 1783
Gomphos violaceus(L.) Kuntze, 1891
Inoloma violaceum(L.) Wünsche, 1877
Agaricus violaceusvar.elegansPers., 1800
Agaricus violaceusvar.opacusPers., 1800

Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.

╔═ Klassifikation
  • BasidiomycotaAbteilung
  • └─ AgaricomycetesKlasse
  • └─ AgaricalesOrdnung
  • └─ CortinariaceaeFamilie
  • └─ CortinariusGattung

Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

╔═ Morphologie
╔═ Ökologie
LebensweiseMykorrhiza

Mykorrhiza-Partner von Birke, Eiche, Buche und Fichte in altem Laub- und Nadelwald, bevorzugt saure Böden, Spätsommer bis Herbst

╔═ Sammelstatus
ArtenschutzKeine artenspezifische Beschränkung nach Bundesrecht
Rote Liste (Deutschland)* — Ungefährdet

⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.

Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten

╔═ Genießbarkeit

Essbar, aber nur mittelmäßig — manche Bestimmungsbücher führen ihn als ungenießbar und melden beim Kochen bitteren Nachgeschmack

╔═ Bestimmungsmerkmale
  • ▸ Dunkelvioletter bis blauschwarzer Hut bis 15 cm breit, trocken und fein filzig geschuppt — weder klebrig noch schleimig
  • ▸ Durchgehend violettes Fleisch, unter der Huthaut und im Stiel dunkler
  • ▸ Dunkelviolette, breit angewachsene Lamellen, die mit dem Alter bräunlich-violett werden
  • ▸ Stiel in der gleichen Violettfarbe, wollig-faserig, oft mit verdickter Basis und einem spinnwebartigen Velum, das schnell verschwindet
  • ▸ Milder Geschmack und schwacher, zedernholzartiger Geruch
╔═ Anmerkungen

Die Typusart der Schleierlinge und einer der wenigen violetten Pilze, die weder klebrig noch schleimig sind. Weit verbreitet, aber nirgendwo häufig in Europa und in den Britischen Inseln gefährdet; geschätzt wird er wegen seiner Farbe, nicht wegen des Geschmacks, und die Menge ähnlicher Schleierlinge macht das Sammeln riskant.