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Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ PolyporalesOrdnung
- └─ PolyporaceaeFamilie
- └─ GanodermaGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

An Stümpfen und Stämmen von Laubbäumen, besonders Buche; selten an Nadelholz
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Ungenießbar — holzig und zäh
- ▸ Großer, abgeflachter graubrauner Porling mit matter, krustiger Oberseite
- ▸ Weiße Porenschicht, die bei Kratzern dauerhaft braun wird
- ▸ Konzentrische Zuwachszonen auf der Oberseite
- ▸ Holzartig harter, mehrjähriger Fruchtkörper
Völlig holzig, kann er jahrelang erhalten bleiben. Ritzt man die frische weiße Unterseite mit einem Stock an, bleibt das Bild dauerhaft erhalten — daher auch der Name Malerpilz.
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