alle Namen (15)
Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.
- BasidiomycotaAbteilung
- └─ AgaricomycetesKlasse
- └─ AgaricalesOrdnung
- └─ HygrophoraceaeFamilie
- └─ HygrocybeGattung
Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).
nicht erfasst
Auf mageren Wiesen und moosigen Almmatten
⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.
Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten
Essbar, aber ohne nennenswerten Speisewert
- ▸ Oranger bis rot-oranger Hut mit schuppig-faseriger Oberfläche, die mit dem Alter vergilbt
- ▸ Gewölbter Hut mit deutlicher mittiger Vertiefung – becherartig, an einen Pfifferling erinnernd
- ▸ Herablaufende, gelbliche Lamellen mit gegabelten Querverbindungen
- ▸ Bruchhafter, hohler Stiel in Hutfarbe
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