╔═ Fotos
[ map ]47.4843°N 11.1531°E
╔═ Namen
Wissenschaftlicher NameRussula parazurea
Gebräuchliche NamenBlaugrüner Reif-Täubling
auch bekannt alsBlaugrüner Reiftäubling
╔═ Nomenklatur
Anerkannter NameRussula parazureaJul. Schäff., 1931
alle Namen (8)
Variationen
Russula parazureavar.parazureaJul. Schäff., 1931
Russula parazureaf.parazureaJul. Schäff., 1931
Weitere Namen
Russula palumbinasubsp.parazurea(Jul. Schäff.) Konrad & Maubl., 1935
Russula ochrospora(Nicolaj ex Quadr. & W. Rossi) Quadr., 1985
Russula parazureaf.dibaphaRomagn., 1967
Russula parazureaf.purpureaSinger, 1935
Russula parazureavar.ochrosporaNicolaj ex Quadr. & W. Rossi, 1984

Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.

╔═ Klassifikation
  • BasidiomycotaAbteilung
  • └─ AgaricomycetesKlasse
  • └─ RussulalesOrdnung
  • └─ RussulaceaeFamilie
  • └─ RussulaGattung

Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

╔═ Morphologie

nicht erfasst

╔═ Ökologie

Mykorrhiza-Partner von Laubbäumen, besonders Eiche, Birke und Linde, oft auf saurem, sandigem Boden in Parks und an Wegrändern

╔═ Sammelstatus
ArtenschutzKeine artenspezifische Beschränkung nach Bundesrecht
Rote Liste (Deutschland)* — Ungefährdet

⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.

Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten

╔═ Genießbarkeit

nicht erfasst

Essbar — ein brauchbarer Speisepilz unter den milden Täublingen

╔═ Bestimmungsmerkmale
  • ▸ Trüb blaugrüner bis graugrüner Hut mit weißlichem Reif, der wie bereift oder gar schimmelig wirkt
  • ▸ Spröde, weiße bis cremefarbene Lamellen und fester weißer Stiel, an der Basis oft ockerfleckig
  • ▸ Milder Geschmack, die Lamellen gelegentlich leicht schärflich
  • ▸ Cremefarbenes Sporenpulver
╔═ Anmerkungen

Milde Täublinge sind essbar — es gilt die Täublingsregel: Geschmacksprobe machen, nur milde Exemplare wandern in den Korb.

╔═ Beobachtungen (1)