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⚠ Sammeln an diesem OrtÖrtliche Regeln gehen vor: Verordnungen von Naturschutzgebieten und Nationalparks, Zutrittssperren und Schilder (Art. 31 BayNatSchG) überholen das allgemeine Sammelrecht. In Bayern dürfen wilde Pilze nur in ortsüblich begrenzten Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden; alles zum Verkauf braucht die Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde. Artenschutz und Rote-Liste-Status stehen auf den jeweiligen Arten-Seiten.

Waldtyp—
Bodentyp—
[ map ]47.4841°N 11.1668°E
╔═ Beobachtungen (7)