╔═ Fotos
[ map ]47.5035°N 11.1296°E
╔═ Namen
Wissenschaftlicher NameHericium flagellum
Gebräuchliche NamenTannen-Stachelbart
╔═ Nomenklatur
Anerkannter NameHericium flagellum(Scop.) Pers., 1797
BasionymManina flagellumScop., 1772
alle Namen (10)
Weitere Namen
Clavaria reisneriVelen., 1922
Clavicorona reisneri(Velen.) Corner, 1958
Dryodon alpestris(Pers.) Pilát, 1931
Hericium abietisf.alpestre(Pers.) D. Hall & D.E. Stuntz, 1971
Hericium alpestrePers., 1825
Hericium alpestref.caucasicum(Singer) Nikol., 1950
Hericium caucasicumSinger, 1929
Martella alpestris(Pers.) Kuntze, 1898

Namen, Autorenschaften und Daten aus Index Fungorum.

╔═ Klassifikation
  • BasidiomycotaAbteilung
  • └─ AgaricomycetesKlasse
  • └─ RussulalesOrdnung
  • └─ HericiaceaeFamilie
  • └─ HericiumGattung

Höhere Ränge aus Catalogue of Life (COL26.9 XR).

╔═ Morphologie

nicht erfasst

╔═ Ökologie

Saprobiont und Schwächeparasit an Nadelholz-Totholz, vor allem Weißtanne (Abies alba), in kühlen, feuchten Bergmischwäldern; Spätsommer bis November

╔═ Sammelstatus
ArtenschutzKeine artenspezifische Beschränkung nach Bundesrecht
Rote Liste (Deutschland)2 — Stark gefährdet

⚠ Vor dem SammelnWilde Pilze dürfen in geringen Mengen für den Eigenbedarf entnommen werden (§ 39 Abs. 3 BNatSchG) — aber nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks, auf gesperrten Flächen oder auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen und nie zum Verkauf (§ 39 Abs. 4). In Bayern ist dieses Recht in Art. 141 Abs. 3 der Landesverfassung verankert und auf ortsüblich begrenzte Mengen beschränkt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Schilder und örtliche Verordnungen gehen vor.

Artenschutz aus BArtSchV Anlage 1 und § 2 Abs. 1, abgerufen am 2026-10-15; Rote Liste aus Dämmrich et al. (2016) (BfN / Rote-Liste-Zentrum). Keine Rechtsberatung — örtliche Regeln und Schilder können strenger sein. BArtSchV Anlage 1 · Rote-Liste-Daten

╔═ Genießbarkeit

nicht erfasst

Jung essbar, aber selten und in Teilen Europas geschützt; sollte besser stehen gelassen werden

╔═ Bestimmungsmerkmale
  • ▸ Weißer, korallenartiger Fruchtkörper aus vielen mehrfach gabelnden Ästen, bis über 30 cm breit, im Alter creme- bis gelblich
  • ▸ Lange weiße Stacheln (bis etwa 20 mm), die büschelig von den Astenden herabhängen – anders als die Stacheln entlang der Äste beim Ästigen Stachelbart
  • ▸ Festes, fleischiges weißes Fleisch mit mildem, angenehmem Geruch und Geschmack
  • ▸ Wächst auf Totholz von Nadelbäumen, besonders Weißtanne, an stehenden und liegenden Stämmen und Stümpfen
╔═ Anmerkungen

1983 durch Kreuzungsexperimente als eigene Art vom Ästigen Stachelbart (H. coralloides) bestätigt; stark an die Weißtanne gebunden und in weiten Teilen Europas als gefährdet eingestuft.